Was bei einem Buch auf keinen Fall fehlen darf: das Impressum. Denn in Deutschland gilt die Impressumspflicht. Wo das Impressum seinen Ursprung hat und welche Pflichten damit einhergehen, lesen Sie im heutigen Beitrag:

Titelseite eines alten Buches

Das Impressum wurde ursprünglich zusammen mit dem Titel auf der Titelseite abgedruckt.

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Was man unter einem Impressum versteht

Der Begriff Impressum stammt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie „Hineingedrücktes“ oder „Aufgedrücktes“. Man könnte es auch als Herkunftsangabe oder Anbieterkennung bezeichnen. Darin werden zusätzlich Angaben zum Inhalt gemacht und die presserechtlich verantwortlichen und haftbaren Personen oder Personengruppen ausgewiesen. Das dient dazu, die Verantwortlichen des Buches direkt zu benennen und den Schriftverkehr mit diesen zu ermöglichen.

Aber was war das Impressum ursprünglich?

Das Impressum entstand erstmals mit dem Beginn des Buchdrucks. Allerdings war es keinesfalls rechtsverbindlich oder verpflichtend zu diesem Zeitpunkt. Viele Angaben enthielt es nicht, lediglich den Erscheinungsort, das Erscheinungsjahr und den Verleger, denn man betrachtete es viel mehr als schmückende Beigabe zum eigentlichen Buchdruck. Es wurde dort zusammen mit dem Titel abgedruckt.

Erst ab dem 16. Jahrhundert wurde es für Drucker verpflichtend, wobei es auch da noch nicht so umfangreich wie heute war.

Wie das Impressum heute aussieht 

Heute ist die Impressumspflicht fest im Presserecht verankert. Darin festgehalten sind die Pflichtangaben. Diese richten sich nach dem jeweiligen Landespresserecht, da die Regelung auf Ebene der Bundesländer stattfindet. Welches Presserecht für einen gilt ist vom Wohnort (Selfpublisher) bzw. Firmensitz (Verlag) abhängig.

Die Pflicht eines echten Namens und einer ladungsfähigen Anschrift ist in allen Presserechten enthalten. Das heißt eine Anschrift, an der man regelmäßig anzutreffen ist.

Weitere Pflichtangaben können sein:

  • Druckerei mit vollständiger Anschrift
  • Angabe der Erstveröffentlichung bzw. der Auflage
  • Umschlaggestaltung
  • Lektorat
  • Übersetzung
  • ISBN
  • Hinweise auf urheberrechtlichen Schutz und Haftungsausschluss
  • Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Wo das Impressum im Buch platziert ist, spielt eher eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist nur, dass es enthalten ist. Das gilt übrigens nicht nur für gedruckte Bücher. Auch E-Books, Zeitschriften und Zeitungen, Websites und beruflich genutzte Social-Media-Seiten unterliegen der Impressumspflicht.

Im Buch ist das Impressum klassisch zwischen Titelseite und Buchinhalt platziert. Bei E-Books findet man das Impressum hingegen oftmals am Ende des Buches. Aber für die Gestaltung und Anordnung gibt es eigentlich keine festen Regeln.

Pflichtabgaben an die Deutsche Nationalbibliothek

Im Rahmen der Impressumspflicht werden Sie auch zur Abgabe von Büchern an die Deutsche Nationalbibliothek verpflichtet. Die Deutsche Nationalbibliothek verfolgt damit das Ziel, kulturelle Werke des Landes zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Pflicht ist, Bücher in zweifacher Ausführung bis spätestens eine Woche nach Erscheinen des Buches an den verantwortlichen Standort abzugeben. Aber keine Angst, sollten Bücher noch nicht eingegangen sein, wird man zunächst nochmal daran erinnert. Die Abgabe hat in Frankfurt am Main oder in Leipzig zu erfolgen.

Zusätzlich kann die Abgabe von einem oder zwei Pflichtexemplaren an die zuständige, regionale Landesbibliothek möglich sein.

Die Abgabe von zwei Pflichtexemplaren an die Deutsche Nationalbibliothek ist Folge der Impressumspflicht.

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Mehrere Bücher in einer Hand gehalten

Unter einem Pseudonym veröffentlichen

Eben haben Sie bei den Pflichtangaben gelesen, dass im Impressum ein echter Name mit ladungsfähiger Anschrift angegeben werden muss. „Aber Moment, Bücher können doch auch unter einem Pseudonym veröffentlicht werden“, fragen Sie jetzt vielleicht.

Das funktioniert mit der Hilfe eines sogenannten Impressumsservices.  Mit einem solchen Dienstleister ist die Veröffentlichung unter einem Pseudonym möglich. Gegen Gebühr stellen diese die Nutzung ihrer eigenen Anschrift zur Verfügung. Das heißt, wir haben eine echte Firma mit ladungsfähiger Anschrift. Es darf nur kein Postfach sein. Wichtig ist, dass der Impressumsservice eine Empfangsbevollmächtigung für die Post erhält und diese zeitnah und regelmäßig dem Buchautor zugestellt wird.

Die Druckerei im Impressum benennen

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