Auf Hobbyautoren kommen viele Fragen zu, wenn es sich um die erste Buchveröffentlichung handelt. Es gilt, sich vorab gründlich zu informieren, damit es hinterher keine bösen Überraschungen oder rechtliche Konsequenzen gibt. Wir möchten mit Ihnen einen kurzen Blick in die rechtliche Welt der Buchveröffentlichung werfen:

Bücherregal voller alter Bücher

Die meisten Rechte bestehen in ihrer Ursprungsform bereits seit vielen Jahren. Nachschlagen ist in jedem Fall ratsam.

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Rechtliche Folgen mit Inhaltsprüfung umgehen

Bevor Sie ein Buch veröffentlichen, sollten Sie den Inhalt nochmal genau unter die Lupe nehmen. Verfassungswidrige Inhalte haben nichts in Ihrem Buch zu suchen. Prüfen Sie, ob die Inhalte den demokratischen und rechtsstaatlichen Grundprinzipien entsprechen und die Würde des Menschen geachtet wird. Von rechtsextremen und jugendgefährdenden Inhalten sollten Sie sich zudem distanzieren.

Bei der Erfindung von fiktiven Personen und Geschehnissen können sich eventuell Personen wiedererkennen. Schließen Sie diesen Zusammenhang direkt aus, umgehen Sie mögliche Rechtsstreitigkeiten bereits im Vorfeld.

Gedankengut ist geistiges Eigentum. Auch dieses darf nicht einfach kopiert werden. Führen Sie daher eine Plagiatsprüfung durch. Bei Übernahme von Textpassagen anderer Autoren oder Zitate müssen diese zwingend kenntlich gemacht werden.

Buchtitel lassen sich schützen

Wenn für Ihr Buchtitel bereits die passende Idee existiert oder der Titel ganz und gar schon feststeht, prüfen Sie, ob dieser Titel möglicherweise längst vergeben ist. Hierzu gibt es spezielle Plattformen. Eine Möglichkeit wäre auch, das Verzeichnis lieferbarer Bücher oder die Nationalbibliothek für die Recherche zu nutzen.

Bei gleichen oder sehr ähnlichen Titeln kann unter Umständen trotz dessen der Titel verwendet werden, wenn die Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt wurde. Eine unerlaubte Nutzung kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wenn Ihre Recherche allerdings zu keinem Ergebnis führt und Ihr Buchtitel noch nicht vergeben ist, können Sie sich diesen schützen lassen und einen Titelschutz nach § 5 MarkenG beantragen. Titelschutz ist der urheberrechtliche Schutz von Namen bzw. Bezeichnungen von Werken, in unserem Fall von Druckschriften. Dieser entsteht durch die Veröffentlichung und die Benutzung des Werktitels für das Schriftwerk. Der Titelschutz erlischt, wenn der Titel aufgegeben wird. Bei einem nicht lieferbaren Buch erfolgt die Aufgabe automatisch nach zwei Jahren.

Um den Titel noch vor Veröffentlichung zu schützen, werden Titelschutzanzeigen aufgegeben. Titelschutzanzeigen sind öffentliche Ankündigungen des Werkes unter seinem zu schützenden Werktitel. Titelschutz-Anbieter bieten diese zu unterschiedlichen Preisen an. Titelschutzanzeigen sind beispielsweise über das Börsenblatt der MVB GmbH schaltbar.

Urheberrechte des Autors

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen auf dem Gebiet der Musik, Wissenschaft, Kunst und Literatur. Dabei wird unter dem Urheberpersönlichkeitsrecht nach § 12 ff. UrhG und den Verwertungsrechten nach § 15 ff. UrhG unterschieden.

Unter die Urheberpersönlichkeitsrechte fällt das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und die Nennung als Urheber. Bei Verletzung der Urheberrechte sind rechtliche Folgen möglich.

Die Verwertungsrechte existieren in körperlicher und unkörperlicher Form. Am bekanntesten sind das Vervielfältigungsrecht und das Verbreitungsrecht. Der Urheber kann selbst bestimmen, ob, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird.

In manchen Fällen tritt der Urheber Nutzungsrechte ab. Das ist beispielsweise bei der Zusammenarbeit mit einem Verlag der Fall, da dieser für die Vervielfältigung und Verbreitung zuständig ist.

Ermäßigter Steuersatz ist möglich

Unter bestimmten Voraussetzungen können Bücher dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterliegen. Hierbei ist es von Bedeutung, den Inhalt des Buches abzuwägen. Der normale Steuersatz von 19% gilt, wenn das Buch als Sachgut zu betrachten ist. Wird es als Kulturgut angesehen, gelten die 7%. Drucke, die überwiegend Werbezwecken dienen, dürfen zum Beispiel nicht mit dem ermäßigten Prozentsatz besteuert werden.

Ob Ihr Buch unter die Bestimmungen des ermäßigten Steuersatzes fällt, können Sie mithilfe des § 12 Abs. 1 und 2 i. V. m. Anlage 2 UStG nachprüfen. Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie am besten Ihr zuständiges Finanzamt oder den Steuerberater Ihres Vertrauens.

Wenn Sie mal nicht sicher sind, ob Ihr Weg rechtlich korrekt ist, lassen Sie sich fachlich beraten.

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Bücherstapel und Notizbuch auf Schreibtisch

Ein Buch – ein Preis

In Deutschland gibt es das Buchpreisbindungsgesetz, welches dem Schutz des Kulturgutes Buch dient. Dieses ermöglicht durch verbindliche Preise beim Verkauf an Endverbraucher ein breites Buchangebot. Durch die Förderung vieler Verkaufsstellen werden Bücher der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Festsetzung und Veröffentlichung des Endpreises, das heißt Preis einschließlich der Umsatzsteuer, ist im § 5 BuchPrG geregelt. Jeder gewerbs- oder geschäftsmäßige Verkauf an Endverbraucher muss sich an den festgesetzten Preis halten. Dadurch kosten Bücher überall dasselbe, unabhängig ob dieses online oder in der Buchhandlung nebenan verkauft wird.

Die Preisbindung entfällt, wenn die Ersterscheinung des Buches länger als 18 Monate zurückliegt. Eine weitere Ausnahme sind Bücher, die aufgrund von Transport oder Lagerung Mängel aufweisen. Das sind die gekennzeichneten Mängelexemplare.

Für eine Buchveröffentlichung braucht es Bücher

Die oben genannten Punkte sind nur Anregungen und alle Angaben sind ohne Gewähr. In jedem Fall sollten Sie sich gut informieren und eventuell einen Fachberater zu Rate ziehen – denn wir sind weder Rechtsanwälte noch Steuerberater!

Haben Sie alle nötigen Vorarbeiten gemacht und können rechtliche Folgen ausschließen, fehlen nur noch die entsprechenden Bücher zum Verkaufen. Kalkulieren Sie sich einfach ein unverbindliches Angebot mit unserem Preisrechner unter https://www.bis500druck.de.

Wenn Sie Fragen oder Probleme bei Ihrem Angebot haben, oder der Preisrechner nicht das Abbilden kann, was Sie sich wünschen, können Sie uns per Mail an oder telefonisch unter der ✆ 03677 – 46 92 43 erreichen.

Ihr bis500-Team


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